Neben den Rassen der Jagdhunde werden in der Jägerprüfung auch die Grundlagen der Hundehaltung geprüft. Hier sind meine Notizen dazu:
Die Ernährung des Jagdhundes
Wie viel Nahrung braucht der Jagdhund?
Der Nahrungsbedarf eines Jagdhundes hängt ab von Größe, Alter und auch seiner Leistung bzw. seinem Einsatz. Der Hund soll selbst darüber bestimmen. Er bekommt (ab einem Alter von 12 Monaten) eine Mahlzeit am Tag (abends), und dabei so viel, dass er seinen Napf leer isst. Reste bleiben nicht stehen, da sie bis zum nächsten Tag verderben könnten.
Säugende Hündinnen haben einen erhöhten Nahrungsbedarf.
Jüngere Hunde fangen an mit 3-4 Mahlzeiten pro Tag.
Welche Nahrung bekommt der Jagdhund
Die Basis der Ernährung des Hundes ist Fleisch, und zwar zu 2/3. Hinzu kommt 1/3 pflanzliche Bestandteile. Das entspricht auch der Herkunft des Hundes. Auch der Wolf nimmt aus dem Verdauungstrakt seiner Beute pflanzliche Nahrung auf.
Die Nahrung soll 10-20% Fett enthalten, außerdem Knochen und Mineralstoffe.
Der Hund hat einen gesetzlichen Anspruch auf frisches Trinkwasser, und zwar jederzeit in jeder Menge, die der Hund trinkt.
Rohes Schweinefleisch darf der Hund nicht zu fressen bekommen. Es besteht die Gefahr, sich mit der Aujeszkyschen Krankheit anzustecken, diese endet für den Hund immer tödlich.
Pflege des Hundes
Hunde brauchen Fellpflege durch den Menschen.
Bitte den Hund auf Zecken kontrollieren und diese entfernen.
Ggf. sind Augen und Ohren zu reinigen, damit der Hund sich dort keine Erkrankungen einhandelt.
Auch die Pfoten sollten kontrolliert werden. Im Winter sind die Pfoten von Streusalz zu reinigen.
Zwingerhaltung
Jagdhunde werden oft draußen in Zwingern gehalten. Hierbie hat der Hund einen gesetzlichen Anspruch auf eine Mindestgröße. Diese richtet sich nach der Widerristhöhe (Hohe des Hundes an den Schultern).
- Widerrist bis 50cm => 6qm
- Widerrist 50 bis 65 => 8 qm
- Widerrist > 65 => 10 qm.
Jeder zusätzliche Hund erhöht jeweils um die Hälfte dieser Werte.
Im Zwinger hat der Hund das Recht auf eine Hütte als Schutz vor Regen und das Recht auf einen schattigen Platz als Schutz vor der Sonne.
Die Anbindehaltung eines Hundes ist seit einigen Jahren verboten.